Kommunales Förderprogramm
unser Förderprogramm finden Sie hier (PDF-Dokument, 600,83 KB, 15.05.2024).
Was kann bezuschusst werden?
Kommunale Förderprogramme werden in erster Linie für die Sanierung der Gebäudehülle eingesetzt. Darunter fallen die Erneuerung von Dach, Fassaden, Fenstern und Außentüren. Daneben haben sich die Programme auch für die Verbesserung des Wohnumfeldes, beispielsweise durch Hofbegrünungen und die Neugestaltung von Einfriedungen bewährt. Zudem können Dach- und Fassadenbegrünungen, Maßnahmen zur Beseitigung baulicher Barrieren und Verbesserungen an öffentlich zugänglichen Geschäftsflächen bezuschusst werden.
Neu ist, dass auch die umfassende Sanierung leerstehender Gebäude aus einem Kommunalen Förderprogramm bezuschusst werden kann, um darin Wohnraum zu schaffen. Darunter fallen bauliche Maßnahmen im Gebäudeinnern wie etwa die Änderung des Grundrisses oder die Erneuerung von Sanitär- oder Elektroinstallationen.
Vorgehensweise bei Sanierungsmaßnahmen
- Kontaktaufnahme mit dem beratenden Architekturbüro (städtebaulicher Berater) oder dem Sanierungsträger
- Stellungnahme oder Bauantrag durch den Architekten; Abstimmung mit dem Markt Schmidmühlen sowie dem städtebaulichen Berater
- Frühzeitige Einbeziehung der Unteren Denkmalschutzbehörde
- Beurteilung der Förderfähigkeit anhand der vorgelegten Unterlagen
- Einreichung des Zuschussantrages (PDF-Dokument, 2,12 MB, 15.05.2024)
- Beginn der Sanierungsarbeiten nach Erhalt sämtlicher Genehmigungen
- Fachliche Beurteilung des Sanierungsergebnisses nach Fertigstellung und Prüfung der nachgewiesenen Kosten
- Auszahlung der Fördermittel